FÖRDERMITTEL-GUIDE

Fördermittel für Ihre Immobilie — was steht Ihnen zu?

Bis zu 70% Förderung vom Staat — wenn man weiß, wo man sucht.

Was planen Sie?

8 Programme gefunden

BAFA

BEG EM — Heizungstausch (Wärmepumpe)

Förderhöhe

bis zu 70%

Grundförderung 30% + Klimabonus 20% + Einkommensbonus bis 30% für Haushalte unter €40.000 Jahreseinkommen. Kombinierbar mit Effizienzbonus.

BAFA

BEG EM — Gebäudehülle (Dämmung)

Förderhöhe

bis zu 20%

Förderfähig: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung. Förderfähige Kosten max. €30.000 pro Wohneinheit.

BAFA

BEG EM — Fenster & Außentüren

Förderhöhe

bis zu 20%

Förderung für Fenster mit Dreifachverglasung und gedämmte Außentüren. Mindestanforderungen nach GEG 2024.

BAFA

BEG EM — Anlagentechnik

Förderhöhe

bis zu 15%

Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, Effizienzpumpen. Schnell umsetzbar und oft günstig im Verhältnis zur Förderung.

BAFA

Energieberatung für Wohngebäude

Förderhöhe

80% (max. €1.300)

Zuschuss auf Kosten für einen zugelassenen Energieberater (iSFP). Voraussetzung für viele weitere BEG-Förderungen. Ein-/Zweifamilienhäuser: max. €1.300, Mehrfamilienhäuser: max. €1.700.

KfW

KfW 261 — Bundesförderung Effizienzhaus

Förderhöhe

Kredit bis €150.000 + Tilgungszuschuss bis 45%

Zinsgünstiger Kredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (EH 40–115). Je besser die Energieklasse, desto höher der Tilgungszuschuss.

KfW

KfW 270 — Photovoltaik

Förderhöhe

Kredit bis €50 Mio.

Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlage inkl. Speicher. Für Einzelpersonen typischerweise bis €50.000. Kein Tilgungszuschuss, dafür günstige Konditionen.

Finanzamt

§35a EStG — Handwerkerbonus

Förderhöhe

20% der Lohnkosten, max. €1.200/Jahr

Direkter Steuerabzug auf Lohnkosten für Handwerkerleistungen. Gilt für Sanitär, Elektro, Maler u.v.m. Kombinierbar mit BEG-Förderungen in manchen Fällen.

Wichtige Hinweise

  • Förderanträge müssen VOR Maßnahmenbeginn gestellt werden — nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
  • Energetische Maßnahmen benötigen einen zugelassenen Energieberater (Energieeffizienz-Experte, kurz EEE).
  • Kombinierbarkeit: BEG-Förderung und §35a können in manchen Fällen kombiniert werden. Prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.

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